Uni Zürich: Erlaubt ist, was nicht stört
Ende Mai soll die Disziplinarverordnung der Universität Zürich verschärft werden. Neu drohen für Störungen des Universitätsbetriebs Geldstrafen von bis zu 5’000 Franken. Die offizielle Begründung: So sollen Plagiate härter bestraft werden. Aktivist*innen des Hochschulkollektivs vermuten aber, dass mit der neuen Regelung vor allem kritische Stimmen erstickt werden sollen und bemängeln die fehlende Verfahrenstransparenz. Und da wäre noch der Universitätsrat, der sich liest wie eine Firmenleitung.