Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit gelten “ohne Grenzen”
Das Bundesverfassungsgericht hat die dem BND 2017 gegebene Rechtsgrundlage zum anlasslosen Durchsuchen der Internetkommunikation für grundgesetzwidrig erklärt
Den Bericht gibt's hier. Nett.
Aber es gibt kein Fernmeldegeheimnis ausserhalb des geduldigen Papiers. Und Geheimdienste lassen sich auch nicht kontrollieren. Wer anderes behaupten möchte, der soll doch vorher mal den Kiesewetter-Fall, den Amri-Fall und die NSU-Morde aufklären.
Danach können wir gerne einmal über angeblich “wirksame Geheimdienstkontrolle” reden. Bis dahin jedoch ist es das Gespräch nicht wert.