Stuttgart: natürlich bekommt die Polizei Zugriff auf “Corona-Daten” – im “Einzelfall“
Die Polizei darf von Dienstag an bei konkreten Anlässen auf Daten von Gesundheitsämtern über mit dem Coronavirus infizierte Personen zugreifen. An diesem Tag tritt die Verordnung des Innen- und Sozialministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden und Polizei in Kraft, wie das Innenministerium am Montag mitteilte.