Urteilsbegründung gegen NSU-Terroristen: Was nicht in den 3025 Seiten steht
Das Münchner Oberlandesgericht nahm sich fast zwei Jahre Zeit, um das schriftliche Urteil gegen die Neonazi-Terroristen vorzulegen. Interessant ist auch, was keinen Eingang in den wichtigen Schriftsatz fand.
Das Wort “Verfassungsschutz” findet sich auf den 3025 Seiten kein einziges Mal. Dass V-Leute gleich mehrerer Verfassungsschutzämter zum Teil engen Kontakt zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt hatten, ist für den Senat für die Tat- und Schuldfrage offensichtlich vollkommen irrelevant.