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Corona 16 ObduktionBeate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an

Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus (SonderV 20-1) des Kantons Aargau

Die Polizei kann zur Durchsetzung und Kontrolle der Verbote gemäss den Art. 6 und 7c COVID-19-Verordnung 2 bestehende, von der Beauftragten für Öffentlich- keit und Datenschutz bewilligte optisch-elektronische Überwachungsanlagen öffent- lich zugänglicher Räume zur Echtzeitüberwachung einsetzen, zu diesem Zweck auf Bildaufnahmegeräte von Dritten zugreifen und zusätzliche optisch-elektronische Überwachungsanlagen ohne Bewilligung der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz zur Echtzeitüberwachung des öffentlichen Raums einsetzen.

(Quelle: Kanton Aargau)

(Sicherungskopie)