An der Grenze der Verfassung und darüber hinaus: Bundeswehr mobilisiert 15.000 Soldat*innen für Corona-Einsatz im Inland
Auf welcher Rechtsgrundlage die geplanten Einsätze stehen sollen, ist bisher vollkommen unklar. Zu dieser elementaren Frage findet sich auch in Statements und Interviews aus Verteidigungsministerium und Bundesregierung momentan nichts. Auf die Frage: „Steht die Bundeswehr dann auch bereit, Straßensperren zu errichten, Ausgehverbote durchzusetzen, notfalls mit Waffengewalt?“, antwortete Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer in einem Interview mit der FAZ am 28. März – also nach Bekanntwerden der Mobilmachung – mit einem relativierenden Statement: „Nein, ich kann mir das, so wie sie es schildern, nicht vorstellen. Das gibt die Rechtslage in Deutschland nicht her“. Die zentrale Frage, was die auch für „Absicherung“, „Schutz“, „Ordnungs-“ und „Verkehrsdienst“ in Bereitschaft stehenden Soldat*innen, mit welchen Rechten gegenüber der Bevölkerung allerdings tun sollen, wurde nicht gestellt.