Baden-Württemberg: Gesundheitsämter übermitteln Daten von Corona-Infizierten an Polizei
Der geschilderte Sachverhalt wirft Fragen auf. Denn die von den Gesundheitsämtern an die Polizei übermittelten Daten unterliegen den besonderen Schutzbedingungen des Art. 9 DSGVO.