Deutsche Klassenjustiz: Milde Urteile im Cum-Ex-Prozess
Das Bonner Landgericht hat am 18. März das erste Urteil im Cum-Ex-Skandal gefällt. Zwei britische Aktienhändler wurden wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 447,5 Millionen Euro zu milden Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie und die Hamburger Privatbank M.M. Warburg, für die sie gearbeitet hatten, müssen außerdem einen Teil des erschwindelten Geldes zurückzahlen. Die Warburg-Bank hat dagegen bereits Revision eingelegt.
Den Bericht gibt's hier. Einen Teil des erschwindelten Geldes…