Die Bundesregierung beruft sich völkerrechtlich beim Bundeswehreinsatz im Irak auf die Erlaubnis der irakischen Regierung – obwohl Regierung und Parlaments des Iraks deutlich gesagt haben, sie wollen das nicht mehr
Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte im Rahmen der NATO Mission in Irak erfolgt zudem auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung, ausgedrückt im Notenwechsel zwischen der NATO und der irakischen Regierung vom 14. April 2016 und erneuert durch den Briefwechsel des geschäftsführenden irakischen Premierministers mit dem NATO-Generalsekretär vom 12. Februar 2020.
(Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/17790)