Datenschutztag 2020: Zunehmende Vermessung der Privatsphäre bei der Mobilität – neues Datenschutzgesetz überfällig
Unsere Gesellschaft stellt hohe Ansprüche an eine multimodale und zugleich nachhaltige Mobilität. Digitale Grossprojekte stossen indessen nur auf Akzeptanz, wenn die Privatsphäre der Verkehrsteilnehmenden geschützt ist. Die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen fordern deshalb die Datenbearbeiter auf, frühzeitig in datenschutzfreundliche Konzepte zu investieren. Für eine effektive Aufsicht ist es zudem angezeigt, die überfällige Revision des Datenschutzgesetzes des Bundes in der Märzsession 2020 abzuschliessen.
Den Artikel gibt's hier. Der Beitrag von Herrn Lobsiger ist sehr hilfreich. Hier jedoch irrt er:
Ein weiterer Schwerpunkt liegt beim elektronischen Ticketing mithilfe einer App. Von den Reisenden werden Bewegungsprofile erhoben, die zur Rechnungstellung benötigt werden.
Das ist falsch. Systeme wie die Oyster-Card in London oder MOBIB in Brüssel belegen, dass man pro Fahrt abrechnen kann, ohne dass Bewegungsprofile zu Personen anfallen. Das behauptet die SBB nur, weil sie mit den so gewonnenen Trackingdaten ihrer Reisenden Handel betreibt. Diese Forderung hier finde ich besonders unterstützenswert, denn es ist bei der SBB nicht gegeben:
So müssen die Kunden alternativ zu den geplanten Modellen weiterhin die Möglichkeit haben, zu den gleichen Bedingungen, d.h. diskriminierungsfrei, ohne Preisgabe ihrer Personendaten anonym zu reisen.