Kammergericht Berlin gibt Klage des vzbv gegen Facebook wegen Datenschutzverstössen in vielen Punkten statt
Voreinstellungen zur Verwendung persönlicher Daten stellen keine informierte Einwilligung dar.
Gericht bestätigt Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen.
Werbung mit „Facebook ist und bleibt kostenlos“ ist erlaubt.