Brief des Deutschen Journalisten-Verbands an britische Innenministerin: “Lassen Sie Julian Assange frei!”
Sehr geehrte Frau Patel,
Wir, die Unterzeichner, können nicht länger wegschauen.
Mit diesen Zeilen teilen wir die Position 60 international anerkannter Persönlichkeiten und renommierten Institutionen, darunter Professoren und Politiker, die in einem öffentlichen Schreiben, adressiert an den Erzbischof von Canterbury, für eine sofortige Freilassung von Julian Assange eintreten.
In einem weiteren offenen Brief an das britische Innenministerium weisen 65 international anerkannte Ärzte auf die Notwendigkeit der unverzüglichen Überstellung von Herrn Assange in ein Universitätsklinikum hin, darunter auch britische Mediziner. Die Dringlichkeit dieser Maßnahme wird unter Verweis auf den kritischen Gesundheitszustand von Herrn Assange unterstrichen, der sich seit seiner Inhaftierung gravierend verschlechtert habe. Er leide mittlerweile unter schweren Schmerzen sowie ernsten psychischen Problemen. Sollte dieser Schritt nicht erfolgen, wird auf die Gefahr hingewiesen, dass Herr Assange in seiner Zelle sterben könnte.
Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, hatte in seinem Gutachten am 31. Mai 2019 von der massiven „psychologischen Folter“ gesprochen, der Julian Assange während seines Botschaftsasyls und durch seine jetzige Inhaftierung seit Jahren ausgesetzt werde, und sieht Gefahr für Leib und Leben. „In 20 Jahren Arbeit mit Opfern von Krieg, Gewalt und politischer Verfolgung“, so Nils Melzer, „habe ich noch nie erlebt, dass sich eine Gruppe demokratischer Staaten zusammenschließt, um ein einzelnes Individuum so lange Zeit und unter so geringer Berücksichtigung der Menschenwürde und der Rechtsstaatlichkeit bewusst zu isolieren, zu verteufeln und zu missbrauchen“.
In Anbetracht der akut lebensbedrohlichen Situation, in der sich Mr Assange befindet, steht diese Behandlung weder in Einklang mit
Artikel 5 der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, die „jede Form einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ verbietet, noch mit
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe ächtet.
Julian Assange ist wegen keines britischen Verbrechens oder Vergehens angeklagt. Die schwedische Staatsanwaltschaft hat kürzlich ihr Auslieferungsersuchen an Großbritannien hinsichtlich der Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn, mangels vorhandener Indizien oder Beweise, zurückgezogen.
Herr Assange sitzt somit ohne hinreichende Anklage, nur wegen eines Auslieferungsantrages wegen Spionage der USA im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, obwohl er noch nicht einmal die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt.
Diesbezügliche Vorwürfe sind allerdings nicht substanziell. Ihm konnten bislang weder das illegale Eindringen in amerikanische Regierungseinrichtungen noch das rechtswidrige Aneignen entsprechender Dokumente nachgewiesen werden. Julian Assange hat ihm zugespieltes Material publiziert, das Kriegsverbrechen im letzten Irak-Krieg dokumentiert. Nur auf diese Weise kann Journalismus als Korrektiv und als„vierte Gewalt“ seine Aufgabe in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftwahrnehmen. Dies geschieht im Interesse der Weltöffentlichkeit! Die Weltöffentlichkeit verdankt Herrn Assange umfassende Informationen und Einblicke in Regierungsmachenschaften, die sonst nie ans Tageslicht gekommen wären.
Daher ersuchen wir die britische Regierung eindringlich, Herrn Assange frei zu lassen. Es gilt, wegen seines kritischen Gesundheitszustands keine Zeit zu verlieren.
Hochachtungsvoll
Die Unterzeichner
(Quelle: DJV)