Die Russen haben hier einen Punkt: die Deutsche Bundesregierung hat erst die russischen Diplomaten ausgewiesen und dann erst Rechtshilfeersuchen gestellt im Fall des Mords an einem Georgier in Berlin
Über die Ausweisung wurde am 4.12. berichtet. Das erste Rechtshilfeersuchen wurde jedoch erst am 6.12. gestellt (Sicherungskopie):
Für den Bereich der justiziellen Rechtshilfe kann ich Ihnen mitteilen, dass das erste justizielle Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Berlin am 6. Dezember 2019 und das zweite am 10. Dezember 2019 an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation übersandt worden ist.
Die Deutsche Bundesregierung argumentiert das wie folgt:
Zum zweiten Teil der Frage weise ich nochmals darauf hin, dass die russischen Behörden bei der Aufklärung des Mordfalls aus Sicht der Bundesregierung bislang nur schleppend reagiert und unzureichend kooperiert haben. Insgesamt hatte es zwischen Ende August und November 2019 über ein Dutzend Kontaktaufnahmen deutscher Behörden zu russischen Stellen mit Fragen zum Tötungsdelikt im Kleinen Tiergarten gegeben. Allein das Bundeskriminalamt hat ein halbes Dutzend Erkenntnisanfragen und Ersuchen an Interpol Moskau, das russische Innenministerium bzw. das staatsanwaltschaftliche Ermittlungskomitee der Russischen Föderation gerichtet. Auch der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz haben sich mit mehreren schriftlichen Erkenntnisanfragen an russische Behörden gewandt.Einige dieser Anfragen der deutschen Behörden sind bislang unbeantwortet geblieben, andere wurden nur mit großer Verzögerung oder wenig plausibel beantwortet. In der Gesamtschau ist die Bundesregierung insofern zu der von Ihnen hinterfragten Bewertung gekommen.