>b's weblog

News. Journal. Whatever.

Deutschland fördert das Klima: Condor lockt nach Staatshilfe mit BilligangebotenSBB-CIO Kummer: “Wohnort, Alter und Geschlecht sind keine persönlichkeitsidentifizierenden Merkmale”

Der Kanton Wallis will die Subsidiarität abschaffen und eine zentrale Überwachungsdatenbank über alle Walliser und deren Gäste anlegen

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

Dieses Gesetz will die Erhebung, Verarbeitung, den Austausch und die Zurverfügungstellung von qualitativ hochwertige Daten zu statistischen und administrativen Zwecken harmonisieren und vereinfachen. Diese elektronischen Daten bilden eine Referenzdatenbank oder sind Auszüge davon. […]

Art. 3 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Gesetzes erfasst:

a) das vom Kanton zentralisierte Repository der natürlichen Personen und jene Stellen, die sie speisen;

Quelle: Gesetz über die Referenzdatenbanken und die Harmonisierung der Personen-, Betriebs-, Unternehmens-, Gebäude- und Wohnungsregister (GRDB, Entwurf) (Sicherungskopie). Dabei kommt auch wieder der gängige Unsinn einer angeblichen “Anonymisierung” zur Anwendung – die bekanntlich nicht existieren kann, da sie unmöglich ist. Es geht dann zur Sache:

2. Kapitel: Referenzdatenbank Natürliche Personen

Art. 13 Gegenstand

Die Referenzdatenbank Natürliche Personen (nachfolgend RDB-NP) ist eine Referenzdatenbank, die ein zentralisiertes Register der natürlichen Personen errichtet […]

Art. 14 Datenumfang

Die RDB-NP wird aus folgenden Quelldatenbanken und Verwaltungsregistern gebildet:

a) dem kantonalen Informatikportal des Einwohnerregisters;
b) den kommunalen Einwohnerregistern;
c) den kommunalen Stimmregistern;
d) den kantonalen und kommunalen Steuerregistern;
e) den Schüler- und Studentenregistern;
f) der Quelldatenbank für steuerpflichtige natürliche Personen;
g) der Quelldatenbank für natürliche Personen, die gegenüber der Kantonsverwaltung Schuldner oder Gläubiger sind;
h) der Quelldatenbank mit dem Steuerwert von Wohnungen, Gebäuden und Grundstücken, die sich einzig auf die Daten der Eigentümer und Nutzniesser bezieht;
i) der Datenbank der eidgenössischen Ausgleichskasse.

Kurz: alle Datentöpfe werden zusammengetragen, einschliesslich welche des Bundes. Eine Subsidiarität besteht somit nicht mehr, sondern zentrale Überwachung und Steuerung.