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Sahra Wagenknecht am 19. September 2019 bei Maybrit Illner im ZDFDer Papst will die Religionen abschaffen

Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung an

Erste Hürde gegen anlasslose Kommunikationsüberwachung genommen Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Digitalcourage und dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) angenommen. Die Beschwerdeschrift mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2683/16 soll noch im Jahr 2018 behandelt werden.

DiePresseerklärung gibt's hier.