Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung an
Erste Hürde gegen anlasslose Kommunikationsüberwachung genommen Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Digitalcourage und dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) angenommen. Die Beschwerdeschrift mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2683/16 soll noch im Jahr 2018 behandelt werden.