Kurdische Kultur – Bundesregierung setzt auf Zensur
Die Freiheit der Meinung und der Kunst ist vom Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Die Frage, ab wann die Freiheit in Gefahr ist, ob Zensur herrscht oder wer Kultur schaffen darf, ist politisch hoch umkämpft. Umso erschreckender, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer Anfang des Jahres zwei Verlagshäuser verbietet und so tut, als hätte sein Handeln mit Kultur- und Meinungsfreiheit nichts zu tun.