Anwälte bezweifeln Aussage der Rechtsmedizinerin über Epsteins Selbstmord
Die Gerichtsmedizinerin erklärte in ihrer knappen Stellungnahme nur, man sei „nach sorgfältiger Prüfung aller Ermittlungsinformationen, einschließlich der vollständigen Ergebnisse der Autopsie“ zu dem Ergebnis gekommen, dass die Todesursache Selbstmord durch Erhängen war. Weitere Fakten oder Details, die diesen Befund untermauert hätten, wurden in der Stellungnahme nicht erwähnt.
Epsteins Anwälte erklärten, sie akzeptierten dieses Ergebnis nicht, und kündigten eine eigene Untersuchung an. Ihnen zufolge hat ihr Klient keine Anzeichen für Selbstmordabsichten erkennen lassen, sei guter Laune gewesen und habe viele Stunden damit verbracht, seine Verteidigungsstrategie vorzubereiten.