Illegale Strohmannspenden: CDU unterliegt vor Gericht
Ein guter Tag für Transparenz: Die Klage der CDU auf Rückerstattung bereits gezahlter Strafen für illegale Parteispenden in der Mauss-Affäre wurde gestern vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen. Es geht um Spenden, die der Geheimagent Werner Mauss jahrelang über Strohleute an die rheinland-pfälzische CDU geschleust hatte.