“Ich schließe die Kanzlei,”
…weil zu viele Gespräche mit Blicken voller Verzweiflung geendet haben. Zu viele meiner Mandantinnen und Mandanten wurden in Elend, Lebensgefahr und Not abgeschoben. Sie mussten unbeschreibliche Menschenrechtsverletzungen ertragen, in Afghanistan, im Iran, in Syrien, in Somalia und dann am Weg hierher, in Libyen, in der Türkei, in Griechenland oder in Ungarn. Ihre Hoffnungslosigkeit und die Abneigung, die ihnen allerorts entgegenschlägt, wollen mir nicht aus dem Kopf gehen. Es sind mittlerweile zu viele Fälle von Menschen, die keinen Zufluchtsort finden können, deren Anspruch auf Gewährung von internationalem Schutz juristisch nicht durchgesetzt werden kann, weil es politisch nicht opportun ist. In zu vielen Gesprächen musste ich diesen Unwillen eines Rechtssystems, Rechte anzuerkennen, Menschen vermitteln, deren Existenz damit ins Wanken geriet. Dabei geriet nun meine Verbundenheit mit diesem Rechtssystem ins Wanken. Als Rechtsanwalt bin ich Teil davon. Das möchte ich nicht mehr sein.
…weil ich nicht mehr ständig mit dem Kopf gegen die Wand rennen will. In den vierzehn Jahren meiner juristisch-anwaltlichen Arbeit habe ich mich auf die Verfassung von Rechtsbehelfen an die Höchstgerichte spezialisiert. Ich habe jede Kritik angenommen, mich bemüht zu lernen, ich kenne jede Rechtsprechungslinie in asylrechtlichen Fragen, bin mit allen Formalismen vertraut. Und dennoch – oder vielleicht auch: deshalb – werfen sie mir alles zurück. Meine Bilanz ist erschreckend. Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Jahren seit 2015 so gut wie alle meine asylrechtlichen Revisionen zurückgewiesen. Bei den an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerden sieht es nicht besser aus. Ich bin selbstbewusst und reflektiert genug, um zu wissen, dass es nicht an meinem juristischen Handwerkszeug liegen kann. Ich bin es aber auch leid, über die Ursache zu sinnieren. Ich mag nicht mehr.
…weil sich strukturell nichts ändern lässt. Die dreijährige Wartefrist für die Familienzusammenführung subsidiär Schutzberechtigter, die Grenzkontrollen in Spielfeld, die Auswirkungen der Flüchtlingsschutzkrise auf das Dublin-System, der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im gerichtlichen Beschwerdeverfahren, die Aufhebung des Abschiebeschutzes im Folgeantragsverfahren; in zahlreichen Fällen strategischer Prozessführung habe ich gemeinsam mit NGOs versucht, mit den Mitteln des Rechts etwas zu ändern, um mehr Rechtsstaatlichkeit in asylrechtliche Verfahren zu bekommen und strukturelle Gründe für Willkür aus dem Weg zu räumen. All diese Unterfangen sind gescheitert. Ich habe mit meinen Mitarbeiter*innen viele, viele Einzelfälle gewinnen können, dem unmenschlichen Getriebe aber nicht einen Zacken schleifen können. Das genügt mir nicht.
Es bedarf nun einer Pause. Ich möchte nachdenken, reflektieren und mich neu ordnen. Während des Kanzleibetriebes ist dies nicht möglich. Die Lebensgeschichten der Menschen, die ich in den letzten Jahren anwaltlich begleitet habe, werden mich noch viele Jahre beschäftigen. Dem gebe ich nun den nötigen Raum, lasse die Juristerei insgesamt sein und ermögliche mir und meiner Familie, ab jetzt Vollzeitvater zu sein. Meine beiden Kinder wollen die Welt erkunden und dabei begleite ich sie nun; in der Hoffnung, dabei selbst den Glauben daran zurückzuerlangen, dass sie im Grunde gut ist.
(Quelle: Rechtsanwalt Mag. Ronald Frühwirth, Grieskai 48 /8020 Graz)