Bei der Diskussion, ob man die wahrscheinliche Haarfarbe aus einer DNA-Probe rechnen darf, fehlt der entscheinde Punkt
Und der ist: Überwachung der Bevölkerung ist abzulehnen, kriminalistische Ermittlungen sind zu fördern.
Ermittlung bedeutet, eine Straftat wurde verübt, oder es besteht der konkrete Verdacht, dass eine Straftat verübt wurde oder dass Täter konkret vorbereitend dabei sind, eine Straftat zu verüben. Und dann treten Kriminalisten in Aktion und schauen sich die Sache genau an. Sie untersuchen auch die die Tatverdächtigen. Tatverdächtig ist nicht jedermann, sondern es kommen bestimmte Personen konkret in Frage.
Im Falle der Ermittlung muss nun zwischen den Persönlichkeitsrechten der konkret tatverdächtigen Personen sowie dem Interesse abgewogen werden, Straftaten aufzuklären oder sogar zu verhindern. Und da fällt die Abwägung regelmässig so aus, dass kriminalistische Methoden eingesetzt werden, um z.B. Fingerabdrücke oder auch DNA-Proben von konkret tatverdächtigen Personen erhoben und untersucht werden. Das ist zwar ein Datenschutzproblem und stellt einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betreffenden Personen dar. Allerdings ist dieser Eingriff begründbar und zu rechtfertigen, wenn er je nach Schwere des Eingriffs unter richterlichen Überprüfung stattfindet.
Etwas völlig anderes ist es, die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen. Etwas völlig anderes ist es, ohne konkrete Beweise Personen pauschal zu “Gefährdern” zu erklären und ihnen die Bürgerrechte abzusprechen. Hier kommen wir in den Bereich, in dem der Rechtsstaat so verkommt, dass er zum Polizeistaat wird – und letztendlich damit aufgehoben.
Die Frage sollte also nicht sein: darf man sich DNA-Proben dahingehend anschauen, ob man auf die Augen- oder Haarfarbe (oder auch Hautfarbe) schliessen kann? Die Frage muss lauten, ist gewährleistet, dass das nur bei konkret Tatverdächtigen gemacht wird, und wie ist der Überprüfungsprozess zu gestalten, damit mit solch einem Mittel nicht allzu leichtfertig umgegangen wird und die Kontrolle beim Gericht bleibt?