Der EuGH hat entschieden, dass Onlinemedien das Einverständnis der Nutzer brauchen, bevor ein Facebook-“Like”-Button angezeigt werden darf – weil der die Nutzer an die Datenkrake ausliefert
Viele Websites binden Facebooks “Like”-Button ein, der Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Website-Betreiber können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Verantwortung dafür nicht allein Facebook überlassen, sondern müssen bei Nutzern eine Einwilligung einholen.
Den Bericht gibt's hier. Übrigens, zur Erinnerung: AdBlocker blocken keine Anzeigen, sondern sie verhindern, dass Onlinemedien ihre Nutzer an die Datenkraken verkaufen können. Anzeigen, die ohne Tracker ausgespielt werden, sind auch mit angeschaltetem AdBlocker immer sichtbar.