Warum sich Carola Rackete nach italienischem Recht nicht strafbar gemacht hat
Die deutsche Kapitänin des Rettungsschiffes „SeaWatch 3“, Carola Rackete, wird von der Staatsanwaltschaft in Agrigento (Sizilien) beschuldigt, sich durch die unerlaubte Einfahrt in italienische Küstengewässer, durch die Nichtbeachtung des Anlegeverbots im Hafen von Lampedusa und durch das Rammen eines „Kriegsschiffs“ bei der Einfahrt in den Hafen strafbar gemacht zu haben. Ihr drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Außerdem könnte die Organisation “SeaWatch“ zu einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro verurteilt und das Schiff, bereits jetzt vorübergehend beschlagnahmt, dauerhaft dem Schiffseigner entzogen werden. Nach italienischem Straf- und Verfassungsrecht sind die Vorwürfe gegen die Kapitänin der „SeaWatch 3“ indessen haltlos.