Der meist übersehene Artikel 12
Über die Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und 13 (Upload-Filter) der EU-Copyright Directive wurde nicht nur viel geschrieben, sondern auch in aller Öffentlichkeit demonstriert. Der dazwischenliegende Artikel 12 (nach alter Zählung, jetzt Artikel 16 ) führte in der ganzen Zeit nur ein reines Mauerblümchendasein, dabei werden die Folgen dieses Artikels die Autoren die in deutschen Medien veröffentlichen, ganz direkt treffen, denn sie sollen in der geplanten nationalen Umsetzung dazu verpflichtet werden, mindestens 50 Prozent ihrer Tantiemen, die sie von der VG Wort erhalten, künftig wieder an die Verlage abzuführen. Damit beabsichtigt man in Deutschland die Uhr wieder zurückzustellen, denn seit 1958 musste ein guter Teil der Vergütung der VG Wort an die Verleger abgetreten werden.