Kanton Zürich: Bundesgesetz über die politischen Rechte (E‑Voting-Vorlage), Vernehmlassungsentwurf KdK, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK
(Sicherungskopie)Aus unserer Sicht sollte E‑Voting jedoch nicht als wichtiger Bestandteil oder als wegweisend für die weitere Digitalisierung des Verwaltungshandelns bezeichnet werden. Die konsequente Umsetzung des Grundsatzes von «digital first» erweist sich gerade bei E‑Voting als schwierig, da ein vollständig digitalisiertes, papierloses E‑Voting in absehbarer Zeit technisch nicht realisierbar und politisch umstritten ist. Wir regen deshalb an, in der Stellungnahme keine Hinweise auf eine künftig voll digitale und papierlose elektronische Stimmabgabe anzubringen. Weiter empfehlen wir, auf den Hinweis zu verzichten, dass die heute im Einsatz stehenden E‑Voting-Systeme die Schweiz zur führenden Nation in Sachen Digitalisierung der Stimmabgabe gemacht haben.