Die Konferenz der Kantonsregierungen hat sich entschieden, wie sie mit der gebrochenen Kryptographie und den entwerteten KPMG-Prüfzertifikaten beim E-Voting umgeht: indem sie alles einfach ignoriert
Die Kantonsregierungen unterstützen die gesetzliche Verankerung der elektronischen Stimmabgabe als dritten ordentlichen Stimmkanal. Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung schafft einen klaren rechtlichen Rahmen und sichert den Kantonen gleichzeitig den nötigen Handlungsspielraum, ob und wann sie E-Voting einsetzen wollen. Explizit begrüsst werden auch die hohen Sicherheitsanforderungen.