Gericht: Justizopfer Mollath steht Entschädigung zu
Dem Justizopfer Gustl Mollath steht nach Ansicht des Landgerichtes München I nach der Zwangsunterbringung in der Psychiatrie Schadenersatz zu. “Derzeit tendieren wir dazu, das Urteil als rechtswidrig im Sinne der Menschenrechtskonvention anzusehen”, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Eine “Vielzahl von Verfahrensfehlern” habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei. Der Vorsitzende Richter in Nürnberg sei damals “bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten.”