Neues von der Kinderfickerfront: Wichsen mit dem Kardinal war nur “Blümchensex”, meint sein Verteidiger
Bei der Anhörung nach dem Schuldspruch, in der es um das angemessene Strafmaß auf der Grundlage des Urteils ging, hatte der Anwalt argumentiert, diese Straftaten seien nicht mehr als ein bloßer Fall von “Blümchensex” (englisch: “Plain Vanilla Sex”) gewesen. Sein Mandant verdiene nur eine leichte Strafe, wenn man davon ausgehe, dass die Taten nur sechs Minuten gedauert hätten und es nicht zur Ejakulation gekommen sei, betonte der Verteidiger weiter vor Gericht.