Im Zweifel für die Staatsanwaltschaft: Strafgericht Basel verhängt mehrjährige Haft als “Kollektivstrafen” ohne zwingende Beweise
Es lässt sich nicht rekonstruieren, wer 2016 tatsächlich und wie lange an der Demonstration teilgenommen hat – geschweige denn, wer dort etwas demoliert oder besprayt haben soll. Deshalb hat sich die Staatsanwaltschaft eines Kniffs bedient: Sie konstruierte eine kollektive Mittäterschaft. Alle sollen für alles, was an der Demonstration passiert ist, gleichermassen verantwortlich gemacht werden können. Das ist ein Novum in der Schweizer Rechtspraxis.
Das Basler Strafgericht stützte am Freitag ebendiese Kollektivstrafen. Dabei räumte Gerichtspräsident Kiener in der Urteilsbegründung sogar ein, dass man den einzelnen Beschuldigten «keine individuelle Tat» nachweisen könne. Und dass der Sachschaden mit knapp 160 000 Franken verhältnismässig gering sei. Aber der Umzug sei «für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verheerend» gewesen. Das rechtfertige die hohen Strafen.
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