Untertanen erziehen – Karlsruhe verhandelt Hartz-IV-Sanktionen
Seit 2005 rollt eine Angstmaschine durch Deutschland. Erwerbslose und Geringverdiener müssen sich seither das penibel von der Bundesregierung kleingerechnete Existenzminimum durch Wohlverhalten verdienen. Sie müssen jeden noch so miesen Job, jede lächerliche Maßnahme annehmen, sich vor jedem Verlassen des Wohnorts beim Jobcenter abmelden. Andernfalls wird ihre Hilfe für drei Monate gekürzt – wenn es hart kommt auf Null. Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht erstmals die sich daraus ergebende Frage: Darf der Staat ein Existenzminimum kürzen?