Hartz IV: Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen
Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.
Den Bericht gibt's hier. Wenn Widersprüche und Klagen grossen Erfolg haben – ein Drittel im Widerspruchsverfahren, von den restlichen zwei Dritteln nochmals 40% als Klage – dann sieht es so aus, als sei etwa die Hälfte der monierten Bescheide tatsächlich rechtswidrig. Das wäre eine Zahl, die systematischen Rechtsbruch nahelegen würde.