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Ein neues Militärgelände für das Kommando Spezialkräfte – Notfalls gegen den Willen der BevölkerungAltbekanntes von der Kinderfickerfront: „Die Bischöfe zeigen weiter einen Willen zur Verschleierung“

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 324 vom 24. Dezember 1990, S. 201

2. Gladio – B3-2021, 2058, 2068, 2078 und 2087/90 – ENTSCHLIESSUNG – zur Gladio-Affäre

Das Europäische Parlament,

  1. in der Erwägung der Eröffnung mehrerer europäischer Regierungen, daß seit vierzig Jahren in mehreren Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eine geheime Organisation für Nachrichtenübermittlung und bewaffnete Aktionen existiert,

  2. in der Erwägung, daß diese Organisation sich seit mehr als vierzig Jahren jeglicher demokratischer Kontrolle entziehen konnte und daß sie von den Geheimdiensten der betreffenden Staaten in Zusammenarbeit mit der NATO geleitet wurde,

  3. besorgt über die Gefahr, daß diese Geheimnetze illegal in das politische Leben der Mitgliedstaaten eingreifen konnten bzw. heute noch eingreifen können,

  4. unter Hinweis ferner darauf, daß militärische Geheimdienste (oder von den Diensten nicht kontrollierte Geheimdienstzweige) in bestimmten Mitgliedsländern mit schwerwiegenden Terrorakten und Verbrechen in Verbindung gebracht werden, wie in mehreren gerichtlichen Ermittlungen erwiesen werden konnte,

  5. in der Erwägung, daß derartige Organisationen außerhalb jeglicher Legalität operiert haben und operieren, da keinerlei parlamentarische Kontrolle über sie ausgeübt werden kann, und daß ferner die höchsten Regierungs- und Verfassungspersönlichkeiten der verschiedenen Länder mehrfach behauptet haben, sie seien über diese Vorgänge nicht informiert,

  6. in der Erwägung, daß sich die verschiedenen Abteilungen von „GLADIO“ aus militärischen Arsenalen und Strukturen versorgen, die autonom sind und somit eine unbekannte und für die demokratischen Strukturen der Länder, in denen sie operieren oder operiert haben, gefährliche Angriffskapazität beinhalten,

  7. höchst beunruhigt darüber, daß zu einem Zeitpunkt, an dem nachdrücklich eine Verstärkung der Gemeinschaftszusammenarbeit im Sicherheitsbereich befürwortet wird, Entscheidungszentren und Einsatzgruppen auftauchen, die jeglicher demokratischer Kontrolle entzogen und darüber hinaus noch geheim sind,

  1. verurteilt die Einrichtung von geheimen Organisationen zwecks Einflußnahme und Durchführung von Aktionen, und fordert daß Charakter, Organisation, Zweck und sonstige Aspekte dieser Geheimstrukturen, sowie eventuelle Mißbräuche, und ihre Nutzung für illegale Eingriffe in das innenpolitische Leben der betroffenen Länder voll aufgeklärt werden, was auch für die Terroraktivität in Europa und die eventuelle Komplizenschaft der Geheimdienste der Mitgliedstaaten oder dritter Länder gilt;

  2. protestieren entschieden dagegen, daß sich bestimmte amerikanische Militärkreise des SHAPE und der NATO das Recht angemaßt haben, in Europa eine geheime Infrastruktur zur Übermittlung von Nachrichten und Durchführung von Aktionen zu schaffen;

  3. fordert von den Regierungen der Mitgliedstaaten die Auflösung aller militärischen und paramilitärischen Geheimstrukturen;

  4. fordert die Justizbehörden der Länder, in denen solche militärischen Einheiten existieren, auf, deren reale Existenz und Tätigkeit aufzuklären, und fordert die Richter auf, insbesondere zu prüfen, welche Rolle sie gegebenenfalls bei der Destabilisierung der demokratischen Strukturen der Mitgliedstaaten gespielt haben;

  5. fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, um eine komplette Bestandsaufnahme der auf diesem Gebiet tätigen Organisationen zu erstellen, gleichzeitig ihre Verbindung zu den jeweiligen Geheimdiensten und zu den terroristischen Aktionsgruppen und/oder ihre Affinität mit anderen illegalen Praktiken zu überprüfen;

  6. fordert den Ministerrat auf, ausführlich Informationen über die Arbeitsweise dieser geheimen Nachrichtendienste und Aktionsgruppen zu erteilen;

  7. fordert seinen Politischen Ausschuß auf, die Zweckmäßigkeit von Abhörungen zur Klärung der Rolle und der Tragweite des Unternehmens „Gladio“ und etwaiger ähnlicher Strukturen zu prüfen;

  8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Generalsekretär der NATO sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Vereinigten Staaten zu übermitteln.

(Quelle: cloeser.org)

(Sicherungskopie)