>b's weblog

News. Journal. Whatever.

Menschenrechte in Unternehmen: Deutschland sabotiert UN-Abkommen“Assad ist ein Schwein, aber…”

Ritterorden

Deutscher Orden

Deutscher Orden

Der Deutsche Orden, auch Deutschherrenorden oder Deutschritterorden genannt, ist eine römisch-katholische Ordensgemeinschaft. Mit dem Johanniter- und dem Malteserorden steht er in der (Rechts-)Nachfolge der Ritterorden aus der Zeit der Kreuzzüge. Die Mitglieder des Ordens sind seit der Reform der Ordensregel 1929 regulierte Chorherren. Der Orden hat gegenwärtig 1100 Mitglieder, darunter 100 Priester und 200 Ordensschwestern, die sich vorwiegend karitativen Aufgaben widmen. Der Hauptsitz befindet sich heute in Wien. […]

Durch die schwere militärische Niederlage bei Tannenberg im Sommer 1410 gegen die Polnisch-Litauische Union sowie einen langwierigen Konflikt mit den preußischen Ständen in der Mitte des 15. Jahrhunderts beschleunigte sich der um 1400 einsetzende Niedergang sowohl des Ordens als auch seines Staatswesens. Infolge der Säkularisation des verbliebenen Ordensstaates im Zuge der Reformation im Jahre 1525 und seiner Umwandlung in ein weltliches Herzogtum übte der Orden in Preußen und nach 1561 in Livland keinen nennenswerten Einfluss mehr aus. Er bestand jedoch im Heiligen Römischen Reich mit erheblichem Grundbesitz fort, vor allem in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz.

(Quelle: Lexikon)

Souveräner Malteserorden

Souveräner Malteserorden

Der Souveräne Malteserorden (mit vollem Titel: Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes von Jerusalem von Rhodos und von Malta – früher zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta) ist eine katholische Ordensgemeinschaft, die im 11. Jahrhundert in Jerusalem gegründet und nach dem Ersten Kreuzzug zusätzlich zu einem geistlichen Ritterorden wurde. Neben der ursprünglicheren Bezeichnung Johanniter trat seit der Ansiedlung auf der Insel Malta um 1530 der heute gebräuchliche Name auf. Völkerrechtlich wird der Orden auch heute noch als ein souveränes, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt betrachtet. In dieser Eigenschaft verfügt der Orden z. B. auch über eine eigene Ordensregierung, entsendet Botschafter und hat eine eigene Gerichtsbarkeit (Magistralgerichte des Souveränen Malteserordens). Ziel des Ordens, der heute international ca. 13.500 Mitglieder hat, ist es, Alte, Behinderte, Flüchtlinge, an tödlichen Krankheiten Erkrankte und Leprakranke – unabhängig von Religion oder Herkunft – weltweit karitativ zu unterstützen.

Der 1113 päpstlich anerkannte Orden genießt die gleiche unmittelbare päpstliche Anerkennung wie der Deutsche Orden und der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Alle drei sind vom Heiligen Stuhl anerkannte Ritterorden der katholischen Kirche. Der Malteserorden steht in einem besonderen Souveränitätsverhältnis zum Heiligen Stuhl. Alle drei Orden haben ihren Ursprung nicht einer päpstlichen Stiftung zu verdanken, allerdings ist der Malteserorden kein Orden im Sinne des CIC. Der Malteserorden ist gleichzeitig ein Völkerrechtssubjekt, ein Ritterorden und ein kirchlicher Orden. Er entscheidet autonom nach seiner eigenen Verfassung und seinem Kodex über die Aufnahme, die Aufgaben, den Rang und die Auszeichnung seiner Mitglieder und anderer, die sich um die Ordenswerke verdient machen. Immer noch stammen viele Mitglieder des Ordens in Europa aus ehemaligen Ritterfamilien, längst aber hat sich der Orden, in Anbetracht seiner Aufgaben und seiner Internationalität, für andere, nach den Ordensstatuten geeignete Kandidaten geöffnet.

(Quelle: Lexikon)