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Kleine FAQ zum geplanten Giftgas-Fake der NATO in IdlibNachrichten im Vergleich

Kleine deutsche Staatskunde kurzgefasst

Der deutsche Staat hat eine Verfassung, das Grundgesetz. Dasselbe hat Artikel, die kann der Bundestag nicht abschaffen (aber de facto so verwässern, dass sie nicht mehr existent sind): die Grundrechte. Alle anderen Artikel kann der Bundestag mit 2/3-Mehrheit ändern.

Der Bundestag ist das Parlament. Er wird zur Hälfte vom Volk gewählt. Die andere Hälfte wird von den Parteien besetzt. Welche Partei wieviel besetzen darf, bestimmen die Wähler, indem sie diese Parteien wählen. Aber wer dann tatsächlich in den Bundestag kommt, bestimmen nur die Parteien. Die sagen das aber vorher schon an.

Der Bundestag (beteiligt ist auch der Bundesrat) beschliesst Gesetze. Er setzt auch eine Regierungschefin als Geschäftsführerin ein. Und die holt sich Leute, denen sie die Teilgeschäftsführung über die unterschiedlichen Resorts überträgt. Sie bleibt die Chefin. Ihre Aufgabe ist es, den politischen Willen, den die Regierungsparteien haben, umzusetzen. Was das Volk will, spielt dabei keine Rolle mehr, ausser das Volk beginnt, andere Parteien zu wählen. Dann schon. Solange das Volk aber immer dieselben Parteien wählt, ist es eigentlich scheissegal. Und wenn das Volk eine neue Partei wählt, die aber im selben Klüngel – z.B. bei der Friedrich-A.-von-Hayek-Gesellschaft – mit drinhängt, dann könnte es egaler nicht sein.

Ein analoges Verfahren gibt es jeweils in den Bundesländern, denn der deutsche Staat ist eine Bundesrepublik. Die haben auch Geschäftsführer, die Ministerpräsident heissen. Und die bilden dann auch den Bundesrat. Parlamente gibt's auch, die Landtage. Selbes Spiel, eine Nummer kleiner. Auch hier haben die Parteien das Sagen, und das Volk nichts zu melden, ausser es rafft sich auf und wählt was anderes. In Deutschland hat man aber eher den Eindruck, dass vorher sich die Parteien ein anderes Volk wählen, bevor dasselbe mal andere Parteien wählt, aber sei's drum.

Staatsanwälte sind die Anwälte des Staates. Sie arbeiten nicht für's Volk, sondern für die Regierung. Alle. Man könnte sie besser Regierungsanwälte nennen, dann wäre das klarer. Sie vertreten alle die Interessen der jeweiligen Geschäftsführung des Staates.

Unabhängige Gerichte gibt es in Deutschland nicht. Die Gerichte werden auch von der Exekutive gemacht. Es gibt nur eine Position, die nicht direkt der jeweiligen Geschäftsführung unterstellt ist: die Richter. Die sind tatsächlich unabhängig – in der Theorie. Bei dem munteren Wechsel in der Justiz allerdings und der Verflechtung von Staatsanwaltschaften, Richterschaft, Notaren etc. ist es jedoch oft so, dass es eine Sippschaft ist, und die Richter sind nur auf dem Papier unabhängig.

Und dann gibt es noch das Bundesverfassungsgericht, die letzte Bastion der deutschen Demokratie ;-) Aber keine Angst, auch das wird von den Parteien bestellt, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis es kaltgestellt wird. Der Bundestag hat die Verfahrensordnung ja schon so eng gezogen wie es ging. Schliesslich sind die Richter dort legendär zickig – oder waren es. Denn die werden nun nach und nach ausgetauscht. Von den Parteien.

Was kann ein Bürger nun konkret tun, wenn die Parteien entscheiden, sie machen eine False Flag in Idlib mit, und lösen dann zusammen mit dem Imperium den Dritten Weltkrieg aus?

Zwei Dinge:

  1. Vorher besser eine Partei wählen, die nicht aus dem Klüngel ist.

  2. Wenn das verpasst wurde, Generalstreik, nur noch auf die Strasse, Parlamente besetzen, etc.

Andernfalls entscheiden die Dreiwettertaft-Hexe, ihre Chefin und deren Chefin von Bertelsmann, ob der Dritte Weltkrieg nun angebracht ist.