Das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz
Die am 15. Mai 2018 verabschiedete Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes hat in den letzten Monaten für viel Aufsehen gesorgt. Dabei steht der Freistaat mit seinem Vorhaben keineswegs alleine da. Das Gesetz reiht sich ein in eine bundesweit betriebene Reformierung des Polizeirechts, die vor allem die Ausweitung der Befugnisse von Polizist_innen und eine Vorverlagerung des Eingriffszeitpunkts zum Ziel hat. Fast alle Bundesländer haben ihre Polizeigesetze entweder kürzlich verschärft oder planen derzeit Ähnliches. Auch in Bayern ist die Tinte der letzten Gesetzesnovelle noch feucht, die im August 2017 u.a. mit Fußfesseln und unbefristetem Präventivgewahrsam aufwartete. Die aktuelle Erweiterung versinnbildlicht die gegenwärtigen Tendenzen und steht zugleich exemplarisch für die in immer kürzeren Abständen erfolgenden Änderungen im Geiste einer permanenten Sicherheitsreform. Sie ist zum Aufhänger breiten gesellschaftlichen Widerstandes gegen diese Entwicklung geworden. Im Folgenden sollen zumindest die Kernprobleme des umfangreichen Entwurfs angerissen werden.