Die deutschen Bundesländer wollen gerne für die Genehmigung von Webseiten zuständig werden
Siehe den Entwurf des neuen “Medienstaatsvertrages”:
Das Merkmal „unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen“ erscheint angesichts der digitalen Übertragungstechniken veraltet und nicht mehr hinreichend technologie-neutral. Es soll durch den Begriff „mittels Telekommunikation“ ersetzt werden. Der Begriff „Telekommunikation“ entspricht hierbei der in § 3 Nr. 22 TKG enthaltenen Definition.
"Telekommunikation" der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen;
"Telekommunikationsanlagen" technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können;
Kurz: das Netz. Die drehen völlig frei. Falls Ihr sie einbremsen wollt, hier gibt's ein Formular für “Anregungen und Ideen”…