Neues Polizeigesetz in Niedersachsen: Wer bestimmt, wer ein Gefährder ist?
In Steven Spielbergs Science-Fiction-Blockbuster „Minority Report“ aus dem Jahr 2002 können Straftäter bereits vor Begehen ihrer Tat verhaftet werden. Das soll so ähnlich nun auch in Niedersachsen möglich sein. Die Polizei Niedersachsen plant ein neues Polizeiaufgabengesetz, nach dem sie in Zukunft schon dann Menschen überwachen, verfolgen und gefangen nehmen darf, wenn ihnen unterstellt wird, über Straftaten nachzudenken, ohne sie tatsächlich ausgeführt zu haben. Um terroristische Bedrohungen wirkungsvoller bekämpfen zu können, so die Begründung der rot-schwarzen Landesregierung für die geplante Gesetzesänderung. Dazu gehören unter anderem die Überwachung des Online-Verkehrs, die Festsetzung mutmaßlicher terroristischer Gefährder, die Wohnraumüberwachung, die Anordnung einer Fußfessel ohne richterliche Entscheidung und viele andere Einschränkungen und Verhaltensvorgaben. Noch vor Dezember soll das „modernste Gefahrenabwehrrecht in Deutschland“, wie es Innenminister Boris Pistorius (SPD) einst bezeichnete, den Landtag passieren. Es sind Verschärfungen, die in fast allen Bundesländern anstehen. Die Polizei soll reagieren, noch bevor etwas passiert ist – auch wenn das heißt, Menschen einzusperren, die noch keine Straftat begangen haben.