Dieser Sami-A.-Sommerlochfüller wird immer mehr zur Farce
Der Mann ist nie und nimmer der “Leibwächter von Osama bin Laden”. Schon mit diesem aufgeblasenen Unfug aus heisser Luft haben die Qualitätsmedien ihr Spinnaker gesetzt, um während der Nachrichtenflaute vor dem Restwind zu segeln. So hoffen sie, aus einem lauen Lüftchen den Sturm der Entrüstung zu machen.
Inhaltlich ist da ja eigentlich nicht viel zu gewinnen. In einem Rechtsstaat ist alles staatliche Handeln an Recht und Gesetz gebunden – aus gutem Grund. Man will ja Behördenwillkür möglichst begrenzen. Wenn einer komplett quertreibt, dann haben die Behörden aber auch Handlungsspielraum; es ist eine sehr beliebte Lüge, dass die Behörden angeblich innerhalb der ihnen auferlegten Grenzen nichts tun können: das Gegenteil ist der Fall. Praktisch alle Gesetze definieren und bestimmen gerade den Handlungsrahmen für die Behörden, und schaffen ihn somit. In den allermeisten Fällen heisst “wir können nichts machen” “wir wollen nichts machen”. Denkt mal an G20 in Hamburg, dann wisst Ihr, was der Staat so alles machen kann, wenn er seinen Handlungsrahmen mal ausschöpft. Oder an den Schutz der Bilderbergertreffen. Oder sonst eine Gelegenheit, wenn es darum geht, die Interessen der Mächtigen durch zu setzen. Aber wenn es um andere Interessen geht, oder wenn etwas gar mit den Interessen der Mächtigen kollidiert, dann “kann der Staat aufgrund der Rechtslage nichts machen”. Jaja.
Merkt Euch die Politiker genau, die auf Recht und Gesetz pfeifen. Und wählt sie nicht mehr. Im Gegenteil, verlangt lautstark ihren sofortigen Rücktritt. Rechtsstaat bedeutet nicht, dass niemand sich daneben benimmt, und jeder sich ans Gesetz hält. Sondern es bedeutet, dass wenn jemand sich nicht ans Gesetz hält, dass das klare Konsequenzen hat. Der Rechtsstaat besteht nur in solchen Konsequenzen. Bleiben die aus, löst er sich auf.
Noch eins zur “Zusammenarbeit von Exekutive und Judikative”: dieselbe ist ein Riesenproblem. In einer Demokratie will man immer das Gegenteil, nämlich ihre strikte Trennung in der Gewaltenteilung. Es ist ein Baufehler der deutschen Demokratie, dass diese Trennung kaum besteht (ein Baufehler, denn der Gesetzgeber freilich korrigieren könnte, wenn er denn wollte…). Jedenfalls zeigen die Richter, die diese Zusammenarbeit nun “aufkündigen”, vor allem erst einmal, dass sie in Wirklichkeit – demokratiewidrig – bisher durchaus besteht. Sie zeigen also unfreiwillig ihr eigenes Fehlverhalten auf. Denn in Deutschland gibt es keine unabhängige Justiz, sondern nur unabhängige Richter. Und wenn die auch von vornherein mit der Exekutive zusammen arbeiten, dann gibt es de facto überhaupt keine Gewaltenteilung. So ist dem Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet.