Vorschlag vom Berliner Sozialgericht: BAföG-Schüler soll Zelt auf Balkon untervermieten
Das Berliner Sozialgericht hat jetzt einen Schüler aufgefordert, Teile seiner gerade einmal 28 Quadratmeter kleinen Wohnung unterzuvermieten. Er soll so sein BAföG aufbessern. Eigentlich bat er um eine Erhöhung des Zuschusses.