Schweiz folgt EU-Anweisung und erweitert Sanktionen gegen Venezuela
Die Schweiz schließt sich mit der Ausweitung der Sanktionen einem Entscheid der Europäischen Union an. In einer Pressemitteilung nennt das WBF als Begründung die Präsidentschaftswahlen vom 20. Mai 2018, “welche weder frei noch fair waren und ein großes Defizit an Legitimität aufwiesen”. Belege für diese Behauptung legte das Schweizer Wirtschaftsdepartement nicht vor. Auch auf die offiziellen Berichte verschiedener Wahlbegleiterdelegationen, welche den Urnengang vor Ort verfolgten, geht die Stellungnahme nicht ein. So hatte etwa die Lateinamerikanische Wahlexpertenkommission (Ceela) die Wahlen als transparent bezeichnet und in ihrem Bericht geschrieben: “Die Resultate der Präsidentschaftswahlen in Venezuela müssen anerkannt werden, da sie den Volkswillen ausdrücken, wie er sich in der Abstimmung […] geäußert hat.”