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Bundestagsgutachten: russisches Handeln in Syrien völkerrechtskonform, Handeln der NATO einschliesslich Deutschlands fragwürdig bis klar völkerrechtswidrig

Das Gutachten kommt, auch wenn es der Bundesregierung wenig gefällt und sie unter anderem die EU-Sanktionen gegen Russland damit rechtfertigt, zu dem eindeutigen Ergebnis, dass der russische Militäreinsatz auf Einladung der syrischen Regierung völkerrechtskonform ist. Damit ist natürlich weder etwas über die militärische Sinnhaftigkeit des Einsatzes noch zu den Opfern unter der Zivilbevölkerung bei möglichen sogenannten ‚unterschiedslosen Angriffen‘ im Sinne der Genfer Konvention gesagt.

Im Gegensatz dazu bewegt sich die sogenannte Anti-IS-Koalition unter Führung der USA und mit Beteiligung der Bundeswehr mit ihrem Verweis auf die die Souveränität relativierende ‚unable/unwilling‘-Doktrin völkerrechtlich auf extrem dünnem Eis - zumal der IS im Wesentlichen militärisch besiegt ist. Auch hat die syrische Regierung niemals einen mangelnden Willen zur Bekämpfung de IS signalisiert (‚unwilling‘). Vielmehr hat die US-geführte Anti-IS-Koalition den syrischen Staat bisweilen sogar daran gehindert (‚unable‘), effektiv gegen den IS und andere Terrorgruppen vorgehen zu können, etwa durch die Verhängung von EU-Sanktionen gegen die syrische Regierung oder die direkten Okkupation syrischen Staatsgebiets durch US-Militär. Hinzu kommt, dass die USA und ihre Verbündeten die Aufständischen auf vielfältige Weise unterstützen und sogar die syrische Armee mehrfach unmittelbar angegriffen haben, was einen eindeutigen Völkerrechtsbruch darstellt.

(Quelle: Linke)