1) Analyse von Dokumenten des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages
Der Bundestag setzte Ende 2015 einen zweiten Untersuchungsausschuss ein, der 2017 seinen Abschlussbericht veröffentlichte. 2018 veröffentlichte der Bundestag im Internet 94 Anlagen, etwa Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes (BKA) und Wortprotokolle der Ausschuss-Sitzungen, die ein Licht auf die Arbeit des Parlaments werfen. Es wurde klar:
Obwohl die Abgeordneten über den Verdacht der Beweismittel-Manipulation in Wohnmobil und Zwickauer Wohnung detailliert informiert wurden, auch über den Verdacht der Ermordung der (angeblichen) NSU-Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, war es nie die Absicht des Ausschusses, das Konstrukt „NSU“ grundsätzlich in Frage zu stellen. Vielmehr verstanden die Abgeordneten ihre Arbeit darin, vielbeschworenen „Verschwörungstheorien“ die Grundlage zu entziehen.
Ich habe mir die Mühe gemacht und sämtliche 94 Anlagen gelesen und werde in den kommenden Tagen auf verschiedene Ungereimtheiten hinweisen, die bis heute nicht aufgelöst wurden. Es gibt jedoch einige neue interessante Aussagen von Polizeibeamten und Staatsanwälten, die der offiziellen Darstellung widersprechen und die Ungereimtheiten auflösen könnten. Diese Hinweise werde ich in den kommenden Tagen vorstellen, da sie im Abschlussbericht des Ausschusses nicht entsprechend gewürdigt wurden.
Während des Lesens wird immer wieder klar, dass die Bundestagsabgeordneten parteiübergreifend voreingenommen waren: Ihr während Sitzungen immer wieder beschworenes Ziel war, Verschwörungstheorien „den Boden zu nehmen“, „vorzubeugen“, „zu entkräften“, „auszuschließen“: