Fragwürdige EU-Waffenexportpolitik: Das Beispiel Ägypten
Seit 2008 gibt es einen eigentlich rechtlich bindenden Gemeinsamen Standpunkt in der EU, welcher Mindeststandards für die Genehmigung von Waffenexporten setzt. Dies beinhaltet auch einen jährlichen Bericht vonseiten der Mitgliedsstaaten („COARM-Bericht“), in dem sie angeben, wie viele Rüstungsexportgenehmigungen sie erteilt haben, welchen Umfang diese Genehmigungen hatten, wohin sie exportierten und wie viele Genehmigungen verweigert wurden. Der diesjährige Bericht erschien am 14. Februar 2018 und bezieht sich auf die Exportzahlen des Jahres 2016. Der Gemeinsame Standpunkt hat jedoch gewisse Schwächen, welche von den Mitgliedstaaten gnadenlos ausgenutzt werden, um Rüstungsexporte für die Waffenindustrie zu genehmigen. Diese Schwächen ermöglichen es den EU-Mitgliedsstaaten, sich nicht an die festgelegten Standards zu halten und Waffen in Länder zu verbringen, in die Rüstungsexporte laut dem Gemeinsamen Standpunkt nicht erlaubt sein sollten. Außerdem ist die Berichterstattungspraxis nicht einheitlich und lässt daher wenig Schlussfolgerungen auf tatsächliche Entwicklungen der Rüstungsexportpraxis in der EU zu. Nach einem Überblick über die europäische Rüstungsindustrie und die wichtigsten Elemente der EU-Rüstungsexportregeln sollen deren Schwächen beispielhaft am Falle Ägyptens dargestellt werden.