Verfassungsschutz-Chef Maaßen will den Frieden stören
Wissenschaftlicher Dienst bezeichnet Forderung nach Hackbacks als grundgesetzwidrig. Verstoß gegen Verbot friedensstörender Handlungen
Meinungsfreiheit in Gefahr: Kritiker laufen gegen EU-Urheberrecht Sturm – Angehörige von französischen Terroropfern des Bataclan-Massakers verklagen den französischen Staat, weil dessen bewaffnete Soldaten nicht eingegriffen haben
Wissenschaftlicher Dienst bezeichnet Forderung nach Hackbacks als grundgesetzwidrig. Verstoß gegen Verbot friedensstörender Handlungen