Verfassungsschutz-Chef Maaßen will den Frieden stören

Wissenschaftlicher Dienst bezeichnet Forderung nach Hackbacks als grundgesetzwidrig. Verstoß gegen Verbot friedensstörender Handlungen
Meinungsfreiheit in Gefahr: Kritiker laufen gegen EU-Urheberrecht Sturm – Angehörige von französischen Terroropfern des Bataclan-Massakers verklagen den französischen Staat, weil dessen bewaffnete Soldaten nicht eingegriffen haben

Wissenschaftlicher Dienst bezeichnet Forderung nach Hackbacks als grundgesetzwidrig. Verstoß gegen Verbot friedensstörender Handlungen