Verleumden Aust/Laabs Ralf Marscher oder „nur“ fehlerhafte Darstellung?
Im vorherigen Artikel fragte ich, ob es sich lediglich um einen gravierenden Recherchefehler von Aust/Laabs handelte oder um eine Verleumdung? Die Vernehmung des Polizeibeamten Paul Lehmann fand am 02.06.2016 statt, auf der Internetseite des Bayerischen Rundfunkes steht als Ausstrahlungstermin der Langfassung des „NSU-Komplexes“ der 18.10.2016! Die Kurzfassung wurde jedoch schon am 06.04.2016 ausgestrahlt. Im Fall der Kurzfassung könnten sich Aust/Laabs also verteidigen, nichts von der entlastenden Aussage von Lehmann gewusst zu haben. Im Falle der Langfassung, die erst Monate später ausgestrahlt wurde, würde die Erklärung jedoch nicht greifen.