Oberverwaltungsgericht liest Bundesverfassungsschutz die Leviten – im Überwachungsfall Dr. Gössner legt beklagte Bundesregierung Revision gegen Berufungsurteil ein
Bundesregierung und Bundesamt für Verfassungsschutz haben kürzlich Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen eingelegt. Mit diesem Urteil ist die über 38jährige geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner auch in zweiter Instanz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden (Az. 16 A 906/11).