Unser Krieg
Europa isoliert und drangsaliert Syrien.
Tausende Kämpfer ließen die Geheimdienste europäischer Staaten seit 2011 nach Syrien und in den Irak ziehen, um sich dort den Gotteskriegern von Al Khaida und dem selbst ernannten „Islamischen Staat im Irak und in der Levante“ anzuschließen. Allein aus Deutschland reisten mehr als 1.000 aus, wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (1) antwortete. Zeitgleich verhängte der Europarat 2011 harte Wirtschaftssanktionen gegen die aufstrebende Wirtschaft des Mittelmeerlandes, die seitdem jährlich verschärft und ausgeweitet wurden. Führend bei dieser „anderen Art von Krieg“ (2) war die Bundesregierung. Die so genannten „Einseitigen Zwangsmaßnahmen/Beugemittel“ schaden jedem Syrer, stellte kürzlich der UN-Sonderberichterstatter Idriss Jazairy nach einer Reise durch Syrien fest. Zeitgleich mit der zum 1. Juni 2018 erneut erfolgten Verlängerung der EU-Sanktionen erfuhr man in Wien: „Der Weg zu Gerechtigkeit (in Syrien) führt über Europa“. Thema der Veranstaltung war „Folter in Syrien“, die in Deutschland, Schweden, Österreich und Frankreich strafrechtlich verfolgt werden soll. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe erließ am 9. Juni 2018 einen internationalen Haftbefehl gegen einen hochrangigen syrischen Militär. Doch warum gibt es ein Verfahren wegen Folter in Syrien, die der Bundesregierung bereits vor dem Krieg 2011 bekannt und von deutschen Strafbehörden für eigene Interessen hingenommen worden war (3)? Warum gibt es keine Strafverfahren wegen der Ausreise von Kämpfern nach Syrien? Warum kommen die EU-Sanktionen, die Millionen Menschen in Syrien drangsalieren, nicht vor ein Gericht? Diese Fragen stellt sich Karin Leukefeld in Damaskus.