Was für eine Fehlentscheidung
Straffreiheit für viele IS-Frauen
Frauen, die sich dem “Islamischen Staat” angeschlossen haben, sind nicht automatisch Terroristinnen. Dafür brauche es eine direkte Unterstützung, so der BGH. Das dürfte die Strafverfolgung erheblich erschweren.
Den Bericht gibt's hier. Man fragt sich, ob diese Richter den Verstand verloren haben. Aber Saudi-Arabien ist ja schliesslich auch “Partner” und ein “Königreich”… Und nein, dafür braucht man in Deutschland noch kein Lex RAF bemühen (obwohl es wohl genau darum geht). Es genügte bereits § 129 Bildung krimineller Vereinigungen.