Nach Urteil: Swisscom ermöglicht Einblick in die eigenen Vorratsdaten der letzten 6 Monate
Seit dem Bundesgerichtsurteil 1C_598/2016 vom 2. März 2018 ist klar: Alle Menschen in der Schweiz verfügen über ein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht über ihre eigenen Vorratsdaten.
Diese Daten müssen von Fernmeldedienstanbietern und Internet-Unternehmen im Rahmen der anlasslosen und verdachtsabunabhängigen Massenüberwachung mittels Vorratsdatenspeicherung erhoben werden. So werden insbesondere alle Mobilfunk-Verbindungen einschliesslich Antennenstandorten für sechs Monate gespeichert.
In der Folge bat ich Swisscom um Auskunft über meine Vorratsdaten: Heute erhielt ich von Swisscom im Ergebnis ein ausführliches Schreiben (Seiten 1, 2, 3 und 4) sowie eine CD-ROM mit umfassenden Angaben – darunter auch zehntausende von Tabellenzeilen an Vorratsdaten!