Das Ende der Netzneutralität und der Kampf zur Verteidigung des freien Internets
Im Jahr 2015 formalisierte die FCC diese Regeln, klassifizierte den Breitbandzugang als eine „Telekommunikationsdienstleistung“ und erklärte: „Wer Breitbandinternetzugang anbietet [...] darf keine legalen Inhalte, Anwendungen, Dienstleistungen oder unschädlichen Geräte“ blockieren. Außerdem dürften Provider „legalen Internet-Traffic nicht auf der Grundlage der Inhalte einschränken oder herabstufen“.
Die Entscheidung vom Donnerstag hat diese Regeln gegen Zensur abgeschafft und den Providern deutlich signalisiert, dass sie die Verbreitung von Internetinhalten nach eigenem Ermessen „blockieren“ und „einschränken“ können.
Man kann die Tragweite dieser Entscheidung kaum überbewerten. Eine kleine Clique von Internetdienstanbietern für Computer und mobile Datenträger können schwarze Listen von oppositionellen Websites anlegen und quasi allen Amerikanern den Zugang zu ihnen verwehren.