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Amnesty-Bericht enthüllt Rolle der EU bei Massenfolter von Flüchtlingen in Libyen„World Inequality Report“: Einkommen des reichsten Prozents wächst doppelt so rasch wie das der unteren Hälfte

Das Ende der Netzneutralität und der Kampf zur Verteidigung des freien Internets

Im Jahr 2015 formalisierte die FCC diese Regeln, klassifizierte den Breitbandzugang als eine „Telekommunikationsdienstleistung“ und erklärte: „Wer Breitbandinternetzugang anbietet [...] darf keine legalen Inhalte, Anwendungen, Dienstleistungen oder unschädlichen Geräte“ blockieren. Außerdem dürften Provider „legalen Internet-Traffic nicht auf der Grundlage der Inhalte einschränken oder herabstufen“.

Die Entscheidung vom Donnerstag hat diese Regeln gegen Zensur abgeschafft und den Providern deutlich signalisiert, dass sie die Verbreitung von Internetinhalten nach eigenem Ermessen „blockieren“ und „einschränken“ können.

Man kann die Tragweite dieser Entscheidung kaum überbewerten. Eine kleine Clique von Internetdienstanbietern für Computer und mobile Datenträger können schwarze Listen von oppositionellen Websites anlegen und quasi allen Amerikanern den Zugang zu ihnen verwehren.

Die Analyse gibt's hier.