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Der Deutsche Richterbund fordert Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung auf, der Europäischen Kommission das geforderte Mandat für Verhandlungen zur Errichtung eines Multinationalen Investitionsgerichts (MIC) zu verweigern.Junge rechte Rote

Die Wahrscheinlichkeit, dass Böhnhardt und Mundlos so umgekommen sind, wie offiziell dargestellt, liegt praktisch bei Null

Bereits die hier angegebenen rund zehn Indizien bilden einen Indizienring, der keinen vernünftigen Zweifel mehr daran lässt, dass die offizielle Darstellung des Tathergangs in Eisenach-Stregda falsch ist. Dies erkennt man mittels einer Überlegung der folgenden Art: Jedes einzelne dieser zehn Indizien gegen die offizielle Tatversion werde von Seiten der Ermittler mit Hilfe eines rein zufällig auftretenden seltenen, aber möglichen Ausnahmegeschehens erklärt. Jedes einzelne Ausnahmegeschehen trete – äußerst konservativ geschätzt – jeweils einmal in sechs Fällen auf; das heißt dann zum Beispiel: Jemand schießt mit bloßen Händen mit einer dem erwähnten Tathergang und den Umständen entsprechenden Waffe und lässt – so unsere konservative Schätzung – durchschnittlich in einem von sechs Fällen keinerlei Fingerabdrücke auf der Waffe zurück. Ein Geschehen, bei dem alle zehn – die Indizien erklärenden – Ausnahmezustände unabhängig voneinander und rein zufällig gemeinsam an einem Tatort tatsächlich vorkommen, tritt also nur einmal unter etwa gut 60 Millionen Fällen auf (1/6 hoch 10 = 1/60.466.176). Dies ist knapp viermal unwahrscheinlicher, als mit einem einzigen Tipp sechs Richtige im Lotto (6 aus 49) zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der offiziell geschilderte Tathergang des erweiterten Selbstmordes im Wohnmobil wirklich mit all diesen vorgebrachten Ausnahmetatbeständen abgespielt hat, ist also praktisch Null.

Die Analyse gibt's hier.